Eurocodes zum 01.07.2012 (tatsächlich) eingeführt

In den vergangenen Jahren gehörte ein Thema fest zum Vortragsprogramm von Fachtagungen und Treffen von Brandschutzingenieuren. Stets wurde erläutert, wie das geplante Vorgehen bei der Einführung des europäischen technischen Regelwerkes aussieht bzw. vorgesehen ist, damit sich Tragwerksplaner, Prüfsachverständige, Prüfingenieure und andere am Bau Beteiligte rechtzeitig auf die neue Situation einstellen und sich mit dem europäischen Regelwerk vertraut machen können. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beschloss im Jahr 2010, dass die Anwendung eines ersten Eurocode-Paketes zum 01.Juli 2012 in den einzelnen Bundesländern verbindlich werden soll. Nach Veröffentlichung der konsolidierten Fassungen der Eurocode-Teile (EC 1 bis 5) im Dezember 2010 wurde es um den tatsächlichen Einführungstermin in den einzelnen Ländern sehr still.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen verschlief man im zuständigen Ministerium scheinbar selbst die Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmungen. Ob es an den anstehenden Sommerferien lag oder die Anwendung bereits vor Einführung zum Alltagsgeschäft von Tragwerksplanern, Prüfsachverständigen, Prüfingenieuren und andere am Bau Beteiligten gehört, ist die Einführung nicht nur in Nordrhein-Westfalen weitestgehend lautlos erfolgt.

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 2012 sind seit 1. Juli 2012 die im Dezember 2012 konsolidierten Fassungen der Eurocode-Reihe 1 bis 5 als Technische Baubestimmungen eingeführt. Auf der Internetpräsenz des Ministerium wird noch immer auf die Liste der Techn. Baubestimmungen mit Stand von Mai 2010 verwiesen. Wenigstens entspricht die diesem Link hinterlegte Liste dem aktuellen Stand.

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