Soziale Integration – (k)ein Brandschutzthema?

Am 26. März 2009 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung der UN–Behindertenrechtskonvention, dafür Sorge zu tragen, dass behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet wird. In einem ersten Schritt wurde ein Umgestaltungsprozess zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung von vielen der Landesregierungen angestoßen, in deren Umsetzung sich die Bildungseinrichtungen derzeit befinden. Neben der Umgestaltung im Bereich des Bildungssystem tritt die Umsetzung der gleichberechtigten Teilnahme von Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen in das Bewusstsein der restlichen Gesellschaft. Häufig folgt aus sensorischen und/ oder kognitiven Einschränkungen eine soziale Beeinträchtigung, die sich häufig in der Arbeits- und den Lebensbedingungen widerspiegelt. Ziel der sozialen Inklusion ist die bewusste Wahrnehmung von Unterschieden und Abweichungen, die aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben wird. Unter dem Begriff Inklusion versteht man in diesem Zusammenhang die Gleichwertigkeit, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft, Strukturen zu schaffen, in denen sich alle Personen auf die ihnen eigene Art zum Wohl der Gemeinschaft einbringen können. Ein erster Schritt stellt beispielsweise die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Räumen dar.

Was hat dies nun mit dem Themenbereich „Brandschutz“ und im Besonderen mit „Ingenieurmethoden“ zu tun?

Ein wesentliches Leistungskriterium bei der Brandschutzplanung ist die Anforderung, dass für eine erfolgreiche Selbstrettung von Menschen die benötigte Zeitspanne kleiner ist als die Zeitspanne, die innerhalb von akzeptablen Grenzen liegt. Neben der individuellen Laufzeit, die die Zeitspanne vom Beginn der Bewegung bis zum Erreichen eines sicheren Bereiches beschreibt, stellen die Detektions-, die Alarm- und die Reaktionszeit weitere wichtige Faktoren bei der Ermittlung der benötigten Zeitspanne dar.

Zur Beschreibung von individuellen Reaktionszeiten wird häufig auf die Kategorisierung nach Purser verwiesen. Die Festlegung von Reaktionszeiten erfolgt dabei in Abhängigkeit des Alarmierungssystems, der Gebäudekomplexität und des Brandschutzmanagements. Den in vielen Veröffentlichungen und Gutachten aufgeführten Reaktionszeiten liegt im Vergleich nur eine sehr kleine Datenbasis zugrunde. Die derzeit stattfindende öffentliche Diskussion bei dem ein oder anderen Großprojekt in Deutschland hat in brandschutzspezifische Richtlinien und Handlungsanleitungen noch nicht Einzug gehalten. Die Implementierung ist/muss Gegenstand von Arbeiten an aktuellen Normen und Richtlinien sein.

Der Vortrag „The safety information needs of vulnerable populations“ von Bryan Hoskins, Ph.D., von der Oklahoma State University im Rahmen des derzeit stattfindenden Research Foundation Symposium in Orlando zeigt, dass man sich nicht nur in Europa diesem Thema widmet. Vielleicht können die Ãœberlegungen von Bryan Hoskins als Anregung und Gedankenaustausch in den verschiedenen Gremien dienen und verwendet werden.

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