Überarbeitete Qualitätskriterien der AGBF-Bund

An dieser Stelle wurden im Jahr 2012 in einer Artikelserie [1,2,3] die Hintergründe der “Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten” aus dem Jahr 1998 der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) näher betrachtet. Trotz kritischer Anmerkungen wurde die “Orbit-Studie” zum damaligen Zeitpunkt weiterhin als “wissenschaftliche Quelle” bei der Definition der Beurteilungskriterien zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verwendet.

In dem am 28. November veröffentlichten Tagungsprogramm und der zugehörigen Zusammenfassung der Vorträge der 64. Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) vom 21. bis 24. Mai 2017 in Bremen findet sich ein Vortrag zum Thema „Schutzziele und Bedarfsplanung – überarbeitete Qualitätskriterien der AGBF Bund„, in dem der Vorsitzende der AGBF-Bund einzelne Aspekte der überarbeiteten Qualitätskriterien erläutert und Hintergrundinformationen geben wird.

In der Erläuterung des Qualitätskriteriums „Hilfsfrist“ findet man nun folgende zwei Absätze:

Die zeitkritische Aufgabe bei einem kritischen Wohnungsbrand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (unter anderem die Vergiftung mit Kohlenmonoxid). Je nach Brandentwicklungsdauer, unter anderem in Abhängigkeit der Zündquelle, der Menge und Art der Brandlasten in der Wohnung, den Zu- und Abluftbedingungen, der Verfügbarkeit von Rauchwarnmeldern und dem Verhalten und Aufenthaltsort der betroffenen Personen, werden diese Menschen unterschiedlich intensiv dem Brandrauch ausgesetzt. Neben den darin enthaltenen toxischen Gasen stellt auch die teilweise sehr hohe Temperatur des Brandrauchs eine erhebliche Gefahr dar. Bei sich ausbreitenden Bränden nimmt die produzierte Rauchgasmenge exponentiell zu.

Personen die dem Brandrauch ausgesetzt sind befinden sich in akuter Lebensgefahr. Die Erfahrungen der Feuerwehren mit kritischen Wohnungsbränden zeigen, dass Personen- und Sachschäden mit zunehmender Entwicklungsdauer des Brandes exponentiell zunehmen.

In der Fortschreibung findet sich kein Verweis mehr auf die ORBIT-Studie. Die gewählte Formulierung ist ein begrüßenswerter Schritt, der u. a. auch den Weg zu einer schutzzielorientierten und nach quantitativen Leistungskriterien erfolgten Brandschutzkonzeption ermöglicht.

Die Festlegung von Akzeptanzkriterien, die plausibel und nachvollziehbar festzulegen und zu dokumentieren sind, stellt eine der Herausforderungen für die Zukunft dar. Hilfreich hierzu wäre, wenn alle Akteure die Quellen und Daten ihrer Erfahrungen und Erhebungen für eine weitere Nutzung und Auswertung zur Verfügung stellen würden. Vielleicht lassen sich dadurch auch bisher nicht erkannte Zusammenhänge ermitteln und können so in die erforderliche gesellschaftliche Diskussion eingebracht werden.

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