Personenbelegung in Abhängigkeit der Nutzung

Die Anzahl und Verteilung von Personen, die einem leistungsbezogenen Nachweis zu Grunde gelegt werden, sind von der Fläche des betrachteten Bereiches und der Art der Nutzung abhängig. Die Diskussion über die Anzahl der Besucher einer Versammlungsstätte im Sinne der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung zeigt, dass eine präskriptive Vorgabe nicht den Anforderungen in der Praxis gerecht werden kann. Wo findet man nun Anhaltswerte?

In Kapitel 9.6 des Leitfadens Ingenieurmethoden des Brandschutzes der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) ist eine Zusammenstellung von Angaben aus nationalen und internationalen Richtlinien und Verordnungen zu finden. Aus den im Kapitel zitierten Literaturquellen wurden die in der Tendenz jeweils höchsten spezifischen Personendichten entnommen und in Tabelle 9.8 aufgeführt. Als Literaturquelle ist auch der NFPA-Standard 101 (Life Safety Code ®) zitiert.

A new look at business occupant loads in the 2018 Life Safety Code

In der Serie #101Wednesdays des Blogs der National Fire Protection Association (NFPA) berichtet Gregory Harrington in seinem Beitrag über die im Rahmen der Fortschreibung des Standards stattgefundene Diskussion über die Personenbelegung bei einer Büronutzung.

Der Beitrag zeigt nicht nur, dass auf Grundlage von frei zugänglichen Untersuchungen die Diskussion bei der Fortschreibung geführt wurde, sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar ist. Folgt man den in den Untersuchungen beschriebenen Prinzipien, wäre eine individuelle Festlegung der Personenbelegungen in Abhängigkeit der Nutzung in der Praxis zukünftig ohne große Probleme möglich. Die Vorgehensweise würde den Anforderungen an einen plausiblen und nachvollziehbaren Nachweis in Bezug auf die Festlegung dieser Randbedingungen entsprechen.

Man darf gespannt sein, ob dies bei uns bei der Erstellung und Fortschreibung von Leitfäden, Richtlinien oder Normen auch einmal nachzulesen und damit nachzuvollziehen ist. Die Beschreibung einer alpgemeingültigen Herleitung würde bereits hilfreich sein.

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