MLTB 09/2012: Verwendung von Naturbrandmodellen

Mit Umsetzung der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen 12/2011 in allen Bundesländern wurden im Juli diesen Jahres die als Eurocodes bekannten technischen Regeln baurechtlich eingeführt.

Zur Verwendung von Naturbrandmodellen findet man in der Fassung 12/2011 folgenden Hinweis:

Zu DIN EN 1991-1-2 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-2/NA
Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:
Abschnitt 3.3 ist von der Einführung ausgenommen.


In der nun zur Abstimmung vorliegenden Fassung 09/2012 (Entwurf) heißt es, dass Nachweise auf der Basis von Naturbrandmodellen nur im Zusammenhang mit einem Brandschutzkonzept erstellt werden sollen. Die hierzu beachtenden Grundlagen, Anwendungsgrenzen und möglichen Brandmodelle werden im nationalen Anhang geregelt. Die Anlage 1.2/1 des Entwurfes der MLTB enthält darüber hinaus weitere Anmerkungen zum Einsatz von Naturbrandmodellen.

Der Entwurf der MTLB 09/2012 befindet sich derzeit gemäß der europäischen Richtlinie 98/34/EG im Informationsverfahren. Die Frist für ausführliche Stellungnahmen und Bemerkungen läuft dafür am 14.01.2013 ab. Das DIBt geht davon aus, dass ausführliche Stellungnahmen abgegeben werden. Dementsprechend darf die MLTB frühestens am 15.04.2013 von den Ländern umgesetzt werden, sofern vom DIBt in der Zwischenzeit nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

Mit der (möglichen) Freigabe der Verwendung von Naturbrandmodellen steigt die Anforderung an alle im Nachweisverfahren beteiligten Personen und Stellen. Mit der Erweiterung der Nachweismöglichkeiten steigt auch der Anspruch an die verwendeten Werkzeuge. Mit Veröffentlichung des ersten Release Candidate der Version 6 der Brandsimulationssoftware FDS in den vergangenen Tagen, stehen sicherlich für Brandschutzingenieure interessante und spannende Wochen und Monate bevor.

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