Rauchwarnmelderpflicht – eine emotionale Bilanz
Mit der Gesetzesänderung am 21. März 2013 führte das Bundesland Nordrhein-Wesfalen zum 1. April 2013 die in § 49 (7) BauO NRW verankerte „Rauchmelderpflicht“ ein. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt
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